Schulregeln

Die Schulregeln stehen auf der Rückseite der Schülerausweise: 

Wir, die Schülerinnen und Schüler des WDG, halten uns an folgende Regeln: 

1. Wir sehen einander, achten einander und gehen höflich und respektvoll miteinander um.
2. Wir achten darauf, dass durch unser Verhalten nichts und niemand zu Schaden kommt.
3. Wir verhalten uns so, dass man ungestört lernen und unterrichten kann.
4. Wir gehen pfleglich mit unserem Schulgebäude und allen Gegenständen darin um.
5. Wir verbringen unsere Pausen so, dass sie unserer Erholung dienen.
6. Wir achten die jahrgangsspezifischen Nutzungsanweisungen für elektronische Geräte in
der Hausordnung.

und etwas ausführlicher im Aushang jedes Clusters:

Im Frühjahr 2018 hat die Schulkonferenz die folgenden Schulregeln beschlossen:

Wir, die Schülerinnen und Schüler des WDG, halten uns an folgende Regeln:

1. „ Wir sehen einander, achten einander und gehen höflich und respektvoll miteinander um.“

2. „Wir achten darauf, dass durch unser Verhalten nichts und niemand zu Schaden kommt.

“Verboten sind:

• Beleidigungen und Schimpfwörter,
• gefährliche Gegenstände,
• offenes Feuer,
• Rennen und störende Spiele im Gebäude
• Schneeballwerfen.
• Das Spielen mit Hartbällen außerhalb des Ballspielplatzes

 3. „Wir verhalten uns so, dass man ungestört lernen und unterrichten kann.“

• Unser Unterrichtsmaterial liegt zu Beginn der Stunde auf dem Tisch bereit.
• Wir sind an unserem Platz, wenn die Lehrerin/ der Lehrer den Raum betritt.
• Wir trinken und essen nur mit der Erlaubnis der Lehrerin/ des Lehrers.

4. „Wir gehen pfleglich mit unserem Schulgebäude und allen Gegenständen darin um.“
Bevor wir das Cluster verlassen:
• entsorgen wir den Müll,
• räumen wir den Tisch auf,
• stellen wir alle Stühle hoch 
• machen wir das Licht aus.

5. Wir verbringen unsere Pausen so, dass sie unserer Erholung dienen.
• Schülerinnen und Schüler der Sek. I halten sich während der großen Pausen auf dem Schulhof auf.
• Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen sich in den Pausen auf dem Hof, in der ‚gemeinsamen Mitte‘, dem Selbstlernzentrum, dem Sek. II-Aufenthaltsraum und in den Kommunikationszonen aufhalten.
• Wenn kein Raumwechsel notwendig ist, bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Fünf-Minuten-Pause im Cluster, sofern sie nicht die Toilette aufsuchen.

6. „Die Benutzung von mitgebrachten elektronischen Geräten ist für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 bis 7 in der Schule und auf dem Schulhof verboten.“

Ausnahmen:
- bei ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrerin/ des Lehrers.

 

Zur weiteren Konkretisierung der Schulregeln dient die Hausordnung.