Verpflichtende und freiwillige Schulfahrten in G9 (Stand Mai 2022)

 

Jahrgangsstufe

Zeitpunkt im Schuljahr

Dauer

Pädagogische Anbindung / Unterrichtsanbindung

Maximaler Kostenrahmen (= Obergrenze inklusive Taschengeld) für die SuS

Pflichtfahrten für alle Schülerinnen und Schüler

Orientierungsstufe

2. Halbjahr Klasse 5

3-5 Tage

Pädagogischer Schwerpunkt: Kooperation, Teambildung, Klassengemeinschaft[i]

Fahrt im Cluster obligatorisch

Begleitung durch Klassenleitung, Schulsozialarbeit und Patenschüler*innen

 

250,-

Mittelstufe I

 

Klasse 8

5 Tage +/- 1

Fahrt mit erlebnispädagogischem Schwerpunkt im Bereich Kultur oder Sport

Fahrt im Cluster fakultativ

Begleitung durch Klassenleitung

350,-

Mittelstufe II

Klasse 10

Projekt Temptemus

"Wir wagen es!"

10 Tage von Montag bis Mittwoch 2. Wohe nach den Sommerferien

Kleingruppenprojekte mit Herausforderungscharakter

Begleitung durch Studierende

175,- 

Oberstufe

Am Ende der Q1 oder zu Beginn der Q2, abhängig von der lage der sommerferien im Schuljahr

Ca. 6 Tage

Auslandsfahrt unter einem aus einem Leistungskurs  erwachsenden Unterrichtsschwerpunkt[i]

Begleitung durch Lehrkräfte einer LK-Schiene (wird zu Beginn der Q1 festegelegt

420,-

An die Kurse gebundene Fahrten,

fakultativ, Teilnahme der betroffenen Schülerinnen und Schüler erwünscht

Differenzierungskurse Französisch

Ggf. Französisch 9

Straßburg

2. HJ 9

1 Schultag plus verlängertes WE

Auf Absprache mit Schülern und Erziehungsberechtigten, keine Garantie auf Kostenübernahme durch das Fahrtenkontingent der Schule

 

Altgriechisch 9

Berlin

2. HJ 9

1 Schultag plus verlängertes WE

Differenzierung Altgriechisch

wie oben

Französisch Sek.II

Paris

Q1 oder Q2

1 Schultag plus verlängertes WE

Fachbereich Französisch

wie oben

Biologie LK Q1

X-Lab / Göttingen

Ende 1. HJ Q2

2 Schultage

Fachbereich Biologie

wie oben

Geschichte Lk

Gedenkstättenfahrt

(z.B. Buchenwald oder Mittelbau Dora)

September /Oktober Q2

3 Tage

Fachbereich Geschichte

wie oben

+ Drittmittelförderung

alle 2 Jahre: Griechenlandreise der Griechischkurse Q1 und Q2 

Frühsommer

ca. 10 Tage

Fachbereiche Alte Sprachen

wie oben

Romfahrt der Lateinkurse Q1 oder Q2 Frühsommer 5 Tage  Fachbereiche Alte Sprachen wie oben

Physik Q2  „Einsteinwochenende“

1.HJ

1 Schultag+ Wochenende

Fachbereich Physik

wie oben

Physik Q2 „Cern“ /Genf

vor den Osterferien

2-3 Tage

Fachbereich Physik

wie oben

Sozialwissenschaften LK nach Brüssel zur EU

November/Dezember

2-3 Tage

Fachbereich SoWi

wie oben

+ Drittmittelförderung

Geschichtet Q2 Berlin, Abiturvorbereitung Vor dem schriftlichen Abitur, WE + 2 Schultage Vor dem schriftlichen Abitur, WE + 2 Schultage Fachbereich Geschichte wie oben
Ggf. Sozialwissenschaft Q2 Berlin Nach dem schriftlichen Abitur, 2 Schultage Nach dem schriftlichen Abitur, 2 Schultage Fachbereich Sozialwissenschaften

wie oben

+ Drittmittelförderung

Schüleraustausche

(fakultativ)

Schüler der Oberstufe

Chinaaustausch Wuhan

Jährlich,  Eine Woche Herbstferien + eine Schulwoche

Eine Woche Herbstferien + eine Schulwoche

Ansprechpartner: Frau Urso

 Ca.  1200,- und Schüleraufnahme/ Drittmittelförderung

Schüler der EF und Q1

Polenaustausch

alle 2-3 Jahre

ca. 10 Tage im 2. Hj

Ansprechpartner: Herr Schulte

 Ca.  250,- und Schüleraufnahme/ Drittmittelförderung

Schüler ab Klasse 8

Australienaustausch (Adelaide)

alle 2 Jahre ca. 14 Tage, davon eine Woche in den Ferien Ansprachpartner: Herr Krugmann und Frau Jansen Ca. 1200,-und Drittmittelförderung

 

[i] Anbindung an den Unterricht muss zwingend ausgewiesen werden.

 

Für alle Schulfahrten gilt generell, dass die Erziehungsberechtigten folgenden Punkten zustimmen: 

  1. Ich bin einverstanden, dass mein Sohn / meine Tochter mit Zustimmung der Fahrtleiter zusammen mit mindestens zwei weiteren Schülern eine begrenzte Zeit unbeaufsichtigt verbringen darf.
  2.  Ich bin einverstanden, dass meine Tochter / mein Sohn auf eigene Kosten nach Rücksprache mit der Fahrtleitung nach Hause geschickt wird, falls ihr / sein Betragen die ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt behindert. Dazu gehört auch der missbräuchliche Konsum von alkoholhaltigen Getränken und der Genuss von illegalen Rauschmitteln.
  3. Auf Bus- und Bahnfahrten sowie auf Exkursionen herrscht Alkoholverbot!