Schulvereinbarung
Schulvereinbarung Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium
(Stand Januar 2024)
"Bildung ist ohne Erziehung nicht denkbar"
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind an unserer Schule angemeldet haben. Damit werden Sie/ wirst Du Teil unserer Schulgemeinschaft, deshalb möchten wir Ihnen/ Dir die Grundsätze unserer Erziehungsarbeit darlegen:
Selbstverständnis und Zielbestimmung
Wir verstehen unsere Schule als Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler, die Unterrichtenden, die Eltern und die Partner unserer Schule gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Unsere Schule blickt zurück auf eine fast 450-jährige Geschichte. Wir sehen uns in christlicher Tradition und unsere Arbeit ist dem Ideal der humanistischen Bildung verpflichtet. Das Ziel ist dabei die Herausbildung mündiger Menschen, die eigenverantwortlich urteilen und verantwortungsbewusst entscheiden und handeln. Wesentlich dafür sind eine Kultur des Innehaltens und Nachdenkens und die Bereitschaft, Dinge auch aus zunächst fremden Blickwinkeln zu betrachten.
Als Schule wollen wir
… jedes Kind und jeden Jugendlichen in seiner Einzigartigkeit wahrnehmen und achten und ihm Aufmerksamkeit schenken.
... fördern und fordern mit dem Ziel, dass jeder seine Begabungen entdecken und entfalten kann.
… zum wissenschaftlichen Denken anleiten.
... Beispiel einer solidarischen und tragenden Gemeinschaft sein, in der sich alle Kinder und Jugendliche angenommen fühlen.
... dass unsere Schülerinnen und Schüler mit Mut und Freude soziale und ökologische Verantwortung übernehmen.
... in unserem Haus durch Offenheit und in gegenseitigem Respekt und Vertrauen eine konstruktive Gesprächskultur und Zusammenarbeit leben.
… eine Bildung ermöglichen, die hilft Kulturen zu verstehen und sich in der Welt zu orientieren.
... uns in Achtung für unsere kulturellen Wurzeln und in Achtsamkeit gegenüber unserer Geschichte üben.
... uns für Verständigung, Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einsetzen.
Einstimmig angenommen durch die Schulkonferenz vom 02.07.2013
Für alle Angehörigen unserer Schulgemeinde – Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte gilt:
- Wir legen Wert auf einen freundlichen, höflichen und respektvollen Umgang innerhalb und außerhalb der Schule. Die hierzu gepflegten Rituale sind integraler Bestandteil jedes Schultages. Das gilt auch für den Sprachgebrauch im Alltag sowie in den sozialen Medien.
- Wir erziehen zu einem friedlichen, gewaltfreien Umgang mit Konflikten, jede Form von Gewaltausübung – auch verbaler Natur – wird nicht geduldet und zieht Sanktionen nach sich.
- Wir erziehen zu einem kritisch reflektierenden Umgang mit Medien. Den Erziehenden kommt hierbei eine klare Vorbildrolle zu. Im Rahmen der Klassengemeinschaft genutzte Mailverteiler oder Klassenchats dienen rein zur Übermittlung von Sachinformationen. Jegliche Bewertung von Vorgängen oder gar Personen hat zu unterbleiben.
- Wir erziehen zu kultureller und religiöser Offenheit und Toleranz. Wir wünschen uns Interesse und Verständnis für andere Kulturen und Religionen. Dazu gehört auch die Bereitschaft zur Teilnahme an Konzerten, Theateraufführungen, Museumsbesuchen, Sportveranstaltungen, Besuchen außerschulischer Lernorte und Fahrten.
- Ein schneller und unkomplizierter Elternkontakt ist uns wichtig. Je nach Anliegen können folgende Personen kontaktiert werden: Fachlehrkräfte, Klassenleitung, Stufenkoordination, Schulleitung und Schulsozialarbeiter. Terminvereinbarung bzw. Kontaktaufnahme erfolgt direkt per Mail oder über das Sekretariat.
Zu den gemeinsamen Aufgaben aller Erziehenden gehören:
- ein grundlegendes Interesse an schulischen Inhalten und Aktionen durch den Besuch von Elternabenden und Informationsveranstaltungen, Schülerpräsentationen und Festen und der Mitarbeit im Rahmen der individuellen Möglichkeiten
- das verbindliche Abonnieren der entsprechenden Kanäle in der Infothek (https://infothek.wdg.de/) und das zur Kenntnisnehmen der hier übermittelten Inhalte.
- die grundlegende Unterstützung ihrer Kinder, auch durch das Einhalten eines gesunden und altersangemessenen Lebenswandels
- die Kenntnisnahme und Wertschätzung von schulischen Leistungen. „Fehler“ sind als Lernchancen anzusehen und erfordern eine angemessene Gelassenheit. Im Falle von nicht ausreichenden Leistungen empfehlen wir die zeitnahe Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Fachlehrer:innen.
- die Verantwortung für den altersangemessenen Medienkonsum ihrer Kinder im häuslichen Umfeld sowohl zeitlich als auch inhaltlich. Die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sollten beachtet werden. (s. hierzu https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/Broschuere/Leporello_-_Empfehlungen_zum_Bildschirmmedienkonsum_bf.pdf )
- die Unterstützung bei besonderen Projekten, für die ein Einsatz der Schülerinnen und Schüler über die allgemeinen Unterrichtspflichten hinaus notwendig ist (z. B. Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften, öffentlichen Auftritten, Wettbewerbsteilnahmen, besonderen Ausbildungen, etwa zum Patenschüler, Schulsanitäter, etc.)
- die Unterstützung der Teilnahme an Fahrten und Unterrichtsgängen, die, wie Klassenfahrten, verpflichtende Bestandteile unserer Bildungsarbeit sind.
- die Unterstützung der Kinder beim sachgerechten Umgang und der Pflege der individuellen Endgeräte, hierzu gehört z.B. die Unterzeichnung und Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen in den Nutzungsverträgen für I-Serv, Microsoft Education, Leihvertrag der Stadt Wuppertal und das Überwachen des Lademanagements.
- die Anmeldung im Bestellportal unserer Mensa (derzeit „Mensamax“).
- die Bezahlung des Klassenessens (einmal pro Woche in den Klassen 5 bis 7) durch hinreichende Deckung des jeweiligen individuellen Kontos.
- die Achtung der von der Elternpflegschaft und der Schulkonferenz als demokratisch legitimierte Gremien verabschiedeten Beschlüsse, auch wenn sie nicht der eigenen Meinung oder Überzeugung entsprechen.
- die termingerechte Begleichung der sog. „Schulnebenkosten“. Die jeweilige Summe ist jahrgangsspezifisch und beinhaltet das sog. „Wassergeld“ (= Pauschale Nutzungsgebühr Wasserspender), den „Bibliothekseuro“ (= Elternanteil am Ausbau und der Pflege des Bibliotheksbestandes), den Beitrag zur Unterstützung der Schülerselbstverwaltung (= „SV-Groschen“), eine Pauschale für Lizenz- und Kopierkosten, die Nutzungsgebühr für das Wertschließfach und einen Beitrag für eines der jahrgangsspezifischen Projekte im Rahmen der Wertesäule des Schulprogramms. Der Betrag muss halbjährlich jeweils zum 15. Oktober und zum 15. März oder einmalig für ein ganzes Schuljahr auf das Konto der Vereinigung überwiesen werden. Welche Summe in welchem Jahrgang fällig wird erfahren Sie auf den schuljahreseröffnenden Elternabenden oder unter https://www.wdg.de/schule/schulorganisation/schulnebenkosten.html .
Wir wünschen uns die Unterstützung oder Mitgliedschaft im Förderverein („Vereinigung der Freunde“).
Zu den Aufgaben der Schülerinnen und Schüler gehören:
- die Beachtung der Schulregeln und der Hausordnung. Sie werden von der Schulkonferenz beschlossen und sind über Aushänge im Schulhaus und die Homepage kommuniziert. In Klasse 5 werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn in die Schulregeln eingeführt. Bei wiederholter oder massiver Übertretung werden zunächst altersangemessene pädagogische Maßnahmen oder in schwereren oder Wiederholungsfällen Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz NW festgesetzt. Ziel aller Maßnahmen ist die Wiedergutmachung und die Prävention von erneuten Regelübertretungen.
- die Erledigung von Klassen-, Cluster- und Hausdiensten im Anschluss an den Unterricht.
- die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen im Klassenverband (einmal pro Woche im Jahrgang 5, 6 und 7 verpflichtend).
- die Teilnahme und aktive Mitarbeit an bzw. in den Jahrgangsprojekten im Rahmen der Wertesäule des Schulprogramms.
Schulvereinbarung
Mit meiner Unterschrift stimme ich den Grund- und Zielsetzungen der Schulvereinbarung des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums zu.
__________________________________________ ________________________________________
Wuppertal, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Die Schulvereinbarung ist bei der Anmeldung eines Kindes am WDG von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.