Hausordnung

Hausordnung Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium

(Stand Juni 2024)

Unsere Schule ist ein Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum, in dem Schülerinnen und Schüler, die Unterrichtenden, die Eltern und die Partner unserer Schule gemeinsam Verantwortung übernehmen.

 

Schulgelände

  1. Das Befahren des Schulgeländes ist wegen der Unfallgefahr mit Fahrzeugen jeder Art und auch mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Kickboards, Inlinern, Rollschuhen etc. nicht gestattet. Ausgenommen davon sind die Geräte, die von der Schule im Rahmen der Pausenausleihe im Spieleraum ausgeliehen oder für das Befahren auf dem Schulgelände freigegeben
  1. Fahrräder dürfen nur in den Fahrradständern auf dem vorderen Schulhof abgestellt
  1. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Schulgemeinde dürfen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude keine Fotos gemacht und weder Film- noch Tonmitschnitte erstellt werden. (Ausnahmen können von der Schulleitung gestattet )
  1. In den Pausen und in den Freistunden dürfen die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler das Schulgelände verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I unterstehen auch in den Pausen der Aufsichtspflicht und dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahme: Schülerinnen und Schülern ab Klasse 5 kann die Schulleitung auf schriftlichen Antrag der Eltern gestatten, das Schulgelände in der Mittagspause zu verlassen. Eine Kopie der Gestattung muss von den Schülerinnen und Schülern mitgeführt werden. Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.
  1. Das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind auf dem Schulgelände wie in allen Gebäudeteilen verboten. Ausgenommen hiervon ist der vorher genehmigte Konsum von Alkohol für Erwachsene bei bestimmten schulischen Feiern außerhalb des Regelbetriebes.
  1. Personen, die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden unmittelbar des Geländes verwiesen.
  1. Gefährliche Gegenstände (Messer, Klingen, Feuerzeuge, Waffen etc.) dürfen nicht auf das Schulgelände und in das Schulhaus gebracht werden. Gleiches gilt für deren Nachbildungen oder Gegenstände, die missbräuchlich als solche verwendet werden könnten.
  1. Der hintere Schulhof an der Sporthalle und um das Theatron ist für schulfremde Personen gesperrt. Im öffentlichen Teil des vorderen Schulhofes achten alle Anwesenden auf ein angemessenes Verhalten. Die geltenden Regeln sind auf den Schildern im Eingangsbereich und am Schulhaus visualisiert.
  1. Das Parken auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Für die Lehrkräfte steht ein Kontingent an Parkplätzen zu Sonderkonditionen auf der Parkpalette zur Verfügung.
  1. Der Schulgarten untersteht den Biologielehrern und darf ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht betreten werden.
  1. Für die Nutzung des Ballspielplatzes und der Boulderwand gelten die jeweiligen Regeln, die von der Sportfachschaft unter Einbeziehung der SV festgelegt wurden.

 12. Auf dem vorderen Schulhof, darf nur mit sog. Weichbällen innerhalb der Bodenmarkierungen gespielt werden.

 

 

 Schulgebäude

 

  1. Das Gebäude des Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasiums ist ab 7.30 Uhr für Schülerinnen und Schüler geöffnet. Bis zum Unterrichtsbeginn dürfen sich die Schülerinnen und Schüler der Sek. I in der Gemeinsamen Mitte und in den Kommunikationszonen, die sich an das Haupttreppenhaus anschließen, aufhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II dürfen sich außerdem im Bereich des Schülerflügels im Erdgeschoss und in den Kommunikationszonen aufhalten.
  1. Die Frühaufsicht öffnet den Zugang zu den Clustern ca. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
  1. Im Schulgebäude verhalten sich alle rücksichtsvoll: Störende Lautstärke vor Unterrichtsräumen, Rennen und Toben innerhalb des Gebäudes ist verboten. Für Prüfungssituationen können einzelne Gebäudeteile abgesperrt
  1. Eltern und schulfremde Personen melden sich nach Betreten des Gebäudes zunächst im Sekretariat an. Besucher erhalten einen Besucherausweis, der sichtbar zu tragen ist.
  2. Bauliche Veränderungen und das Bekleben oder Verhängen von Glasflächen durch Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte sind nicht gestattet. Notwendige oder gewünschte Ergänzungen der vorhandenen Einrichtung sind mit der Schulleitung abzustimmen. Dazu ggf. notwendige handwerkliche Tätigkeiten sind durch den Hausmeister oder Fachpersonal auszuführen.
  1. Teppichböden, Polstermöbel, Podeste, Sitznischen, Sitzsäcke und die Projektmöbel aus dem Schülermöbelbauseminar sind pfleglich zu behandeln. 
  1. Das Gebäude verfügt über eine hochwertige Umluftanlage, die die Temperatur und den CO2- Gehalt in der Atemluft allen Räumen beständig misst und bei Bedarf die Temperatur reguliert und für entsprechende Sauerstoffzufuhr sorgt. Das Öffnen der Fenster ist daher nur den Lehrkräften gestattet. Sitzen auf den Fensterbänken ist grundsätzlich nicht gestattet.
  1. Warmes Essen und Salate dürfen im Schulgebäude nur im Erdgeschoss verzehrt werden. Ausgenommen hiervon sind das Klassenessen im Cluster und die Lehrerlounge. Während der Öffnungszeiten der Mensa dürfen Speisen, die durch Lieferservice angeliefert werden, nicht verzehrt werden.
  1. Nach der letzten Stunde werden alle Stühle in den Unterrichtsräumen hochgestellt. Der Raum wird besenrein hinterlassen und von der Lehrkraft verschlossen. Ausnahme: Oberflächen-Reinigung der Tische
  1. Die Pflege des Außengeländes, der Kommunikationszonen und der Gemeinsamen Mitte obliegt dem Gebäude-, Hof- und Mensadienst. Er wird von der Schulleitung qua Diensteplan geregelt. Die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitung unterstützen ihre Klassen/Stufen bei der Durchführung der Dienste.
  1. Der Verzehr von Kaugummis ist weder auf dem Schulgelände noch im Schulgebäude gestattet.   
  1. Das Tragen von nicht religiös motivierten Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen sowie das Tragen von Kleidung mit sexistischen oder herabwürdigenden Aussagen ist nicht gestattet.

 

Nutzung von Elektronischen Geräten

 

  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 schließen mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen verpflichtend vor Unterrichtsbeginn in den Wertschließfächern in ihrem Cluster ein. Dies gilt auch, wenn in der ersten Stunde der Unterricht in der Sporthalle oder im Naturwissenschafts- oder Kreativcluster
  1. Die Nutzung von privaten elektronischen Geräten zu Unterrichtszwecken kann durch die jeweiligen Fachlehrer gestattet werden und im Selbstlernzentrum in eigener Verantwortung stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler tragen im Anschluss Sorge für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Geräte.
  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis Q2 wird empfohlen, mitgeführte Mobiltelefone, Tablets, Laptops und sonstige Wertsachen in den Wertschließfächern im Cluster bzw. personalisierten Spinden einzuschließen, wenn die Nutzung nicht unmittelbar erforderlich ist.
  1. Mitgebrachte Privatgeräte aller Schulangehörigen sind nicht über die Schule gegen Diebstahl oder Beschädigung
  1. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis Q2 stellen bei der Nutzung ihrer elektronischen Geräte in Pausenzeiten oder Freistunden sicher, dass andere hierdurch nicht gestört werden (s. auch Pkt. 3, Schulgelände).
  1. Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsbeschränkungen von elektronischen Geräten in der Schule werden disziplinarisch geahndet. Die Geräte werden in diesen Fällen von den Lehrkräften eingezogen und verbleiben im Tresor. Sie können bei erstmaligem Regelübertritt auf folgenden Schultag nach Unterrichtsende, bei zweiten Mal am übernächsten Schulltag von dem Schüler / der Schülerin bei der Schulleitung abgeholt werden. Alternativ werden sie an Erziehungsberechtigten unter Erteilung einer Empfangsbestätigung ausgehändigt. Nach Einzug eines elektronischen Gerätes und in Notfällen können die Schülerinnen und Schüler ihre Eltern über das Sekretariat erreichen.

 

 

Nutzung von Mehrzweckraum und Aula

 

  1. Der Mehrzweckraum und die Aula werden in erster Linie für schulische Veranstaltungen genutzt. Sie können von allen Lehrkräften entsprechend gebucht werden. Dabei haben langfristig geplante Veranstaltungen und Klausuren Vorrang vor unterrichtlicher Regel-Nutzung.
  1. Beide Räume können über die Schulleitung für kommunale Zwecke (im Rahmen des Quartiers) gebucht werden.
  1. Die Nutzer richten den Raum für ihre Zwecke eigenverantwortlich her und verlassen den Raum, wie sie ihn vorgefunden haben. Sollten besondere Aufbauten (Bühnenbilder, Instrumente, Ausstellungen etc.) oder Bestuhlungen erforderlich sein, erkundigen sich die Nutzer im Vorfeld bei der stellvertretenden Schulleitung, ob hierdurch keine unzumutbaren Belastungen Dritter entstehen.
  1. Die Pflege und Verwaltung der Lagerräume in der Nähe der Aula und des Mehrzweckraums obliegt der Fachschaft Musik und den Leiterinnen der Theatergruppen. Eine Nutzung durch Dritte ist mit den Verantwortlichen einvernehmlich abzusprechen.
  1. Das Schularchiv wird von der Schulleitung

 

 

Nutzung der Cluster

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I (Jahrgang 5 bis 10) sind in Jahrgangsclustern organisiert. Jeder Jahrgang verbleibt in der Regel zwei Schuljahre (5 und 6 ) oder drei Jahre (7, 8 und 9) in einem Cluster. Das Cluster 10 wird nur für ein Jahr genutzt.
  1. Das Betreten von Clustern anderer Jahrgänge ist für die Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. 
  1. Schülerinnen und Schüler der Sek. I betreten nicht den Seminarbereich der Sek. II, Schülerinnen und Schüler der Sek. II betreten nicht den Bereich der Cluster der Sek.
  1. Lehrkräfte dürfen freie Stammräume im Cluster mit ihrer Lerngruppe aus dem gleichen Cluster nutzen. Besondere Regeln hierzu fallen in die Verantwortung des jeweiligen Jahrgangsteams (= alle Klassenleitungen des Jahrgangs).
  1. Jede/r Schüler/in verfügt in seinem/ihrem Cluster über ein Wertschließfach im Bereich der gemeinsamen Lernfläche und über ein offenes Fach für Schultasche sowie die persönlichen Schulmaterialien. Die Nutzung dieser Fächer ist verpflichtend. Es dürfen keine Taschen auf dem Boden der Stammräume oder der gemeinsamen Lernflächen stehen gelassen werden. Verlässt die Klasse den Stammraum, müssen alle Tische freigeräumt werden.
  1. Sport- und Schwimmsachen sind nur an den Tagen mit entsprechendem Unterricht mitzubringen und im Anschluss wieder mit nach Hause zu nehmen. Sie dürfen nicht in der Schule gelagert werden.
  1. Das Jahrgangsteam eines Clusters verständigt sich zu Beginn eines jeden Schuljahres auf die für alle im Cluster geltenden Regeln und die Nutzungsbedingungen für die gemeinsamen Lern- und Kommunikationsflächen. Die Regeln sind zu verschriftlichen und für alle sichtbar im Cluster auszuhängen.

 

 

Nutzung des Schülerflügels

 

  1. Die Räume des Schülerflügels sind zunächst den Schülerinnen und Schüler der Sek. II vorbehalten. Ausnahmen können gemacht werden und betreffen die Mitglieder:
    • der Vivariums AG
    • des Schulsanitätsdienstes
    • der Schülerzeitung
    • der Schülerfirma / der Schülergenossenschaft
    • des Spieleverleihs
    • der Schülervertretung (SV)
  1. Die SV verständigt sich zu Beginn eines jeden Schuljahres einvernehmlich mit der Schulleitung über die geltenden Regeln und die Raumzuweisungen im Schülerflügel. Die Regeln sind zu verschriftlichen und für alle sichtbar im Cluster auszuhängen.
  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II sind für die Pflege des Schülerflügels zuständig. Sollte keine angemessene Pflege gelingen, sind die Schulleitung und der Hausmeister berechtigt, den Schülerflügel bzw. einzelne Bereiche vorübergehend zu schließen. Die SV kann in Absprache mit der Schulleitung einzelnen Schülerinnen und Schüler den Zugang zu Räumen des Schülerflügels verwehren, wenn diese sich nicht an die dort geltenden Regeln gehalten haben.

 

 

 Nutzung des Selbstlernzentrums

 

  1. Das Selbstlernzentrum ist ein Arbeitsraum, der Schülerinnen und Schülern gemäß der geltenden Regeln in Freistunden oder auch während des Unterrichts zur Verfügung
  1. Alle Nutzer haben sich so zu verhalten, dass alle ungestört arbeiten können.
  1. Den Schülerinnen und Schüler der Sek. I ist das Betreten des den Schülerinnen und Schüler der Sek. II vorbehaltenen Teils des Selbstlernzentrums nicht gestattet. Ausnahmen können vereinbart werden.
  1. Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

 

Pausen

 

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I verlassen im Regelfall in den großen Pausen die Cluster und gehen nach draußen. Die Lehrkraft schließt den Stammraum ab. Das Jahrgangsteam ist berechtigt in gegenseitigem Einverständnis von dieser Regel abzuweichen. Für die Regelung der dann notwendigen Aufsicht ist das Jahrgangsteam selbst zuständig.
  1. Schülerinnen und Schüler der Sek. II verlassen in den Pausen den Kursraum. Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
  1. Regenpausen werden per Durchsage angekündigt.
  1. In Regenpausen ist den Schülerinnen und Schülern der Sek I der Aufenthalt im Schulhaus gestattet. Die Hofaufsichten unterstützen im Haus.
  1. Den Schülerinnen und Schülern der Sek II ist der Aufenthalt in der gemeinsamen Mitte, dem Selbstlernzentrum, im Aufenthaltsraum der Oberstufe und in den Kommunikationszonen im 3. OG und vor den Seminarräumen gestattet.
  1. Im Außenbereich darf während der Pausen nur mit Softbällen (Ausnahme Ballspielplatz) oder mit den von der Schule verliehenen Geräten gespielt werden. Gefährliche Spiele wie z. B. Schneeballwerfen sind nicht gestattet.
  1. Der Aufenthalt im Untergeschoss ist in Pausenzeiten nicht gestattet.
  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. I erwarten ihre Lehrkraft nach den großen Pausen im Cluster oder nach den kleinen Pausen in ihrem Unterrichtsraum. Ist ein Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dieses im Sekretariat. Während der Wartezeit verhält sich die Klasse angemessen, leise und rücksichtsvoll.
  1. Die Schülerinnen und Schüler der Sek. II warten vor den Seminarräumen oder vor den Kreativ- oder Naturwissenschaftsclustern auf ihre Lehrkraft. Ist ein Fachlehrer fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, meldet der Kurssprecher dies im Sekretariat. Während der Wartezeit verhält sich der Kurs angemessen, leise und rücksichtsvoll.
  1. Über Vertretungen oder Raumwechsel informiert die Vertretungsapp.

 

 

Lehrerzimmer, Sekretariat, Büros der Schulleitung, der Koordinatoren und der Jahrgangsstufenleiter

 

  1. Das Lehrerzimmer ist für Schülerangelegenheiten nur über das Haupttreppenhaus zu erreichen. Schülerinnen und Schüler können hier im unmittelbaren Eingangsbereich ihre Angelegenheiten mit Lehrkräften regeln. Das Betreten des Lehrerzimmers über das Osttreppenhaus ist für Schülerinnen und Schüler nicht gestattet.
  1. Regeln für die Nutzung des Lehrerzimmers, der Lehrerlounge und des Lehrerarbeitsraums werden bei Bedarf vom Lehrerrat veranlasst.
  1. Das Sekretariat steht in den Pausen für Schülerangelegenheiten zur Verfügung. Im Fall von entstehenden Wartezeiten verhalten sich die Wartenden in der Wartezone des Sekretariats ruhig.
  1. Im Falle von Unwohlsein melden sich Schülerinnen und Schüler der Sek. I zunächst bei der unterrichtenden Lehrkraft ab und anschließend im Sekretariat. Das Sekretariat nimmt Kontakt mit den Erziehungsberechtigten auf und klärt, ob eine Schüler / eine Schülerin die Schule verlassen darf. Schülerinnen und Schüler der Sek. II tragen sich selbst bei UNTIS ein, wenn sie das Schulgebäude vor Unterrichtsende dauerhaft.
  1. Schülerinnen und Schüler, die ein Anliegen bei der Schulleitung, einem der Koordinatoren oder bei den Jahrgangsstufenleitern haben, können das jeweilige Büro aufsuchen. Dort klopfen sie an und warten, bis sie hereingebeten werden. Im Falle mehrerer zeitgleicher Anliegen kann in den Kommunikationszonen vor den Büros (leise!) gewartet werden.

 

Naturwissenschaftscluster, Schülerlabor und Vivarium

 

  1. Die Unterrichtsräume im Naturwissenschaftscluster dürfen nur im Beisein einer Lehrkraft betreten werden.
  1. Essen und Trinken ist im Naturwissenschaftscluster grundsätzlich nicht gestattet (Ausnahme Team-Raum der Lehrkräfte).
  1. Die Terrarien und Aquarien des Vivariums werden im Erdgeschoss an markanten Punkten und im Raum des Vivariums aufgestellt. Die Pflege obliegt den Mitgliedern der Vivarium AGs und den Lehrkräften des Vivariums Teams. Die Pflege eines Tieres innerhalb eines Clusters erfordert die Zustimmung des Jahrgangsteams und der Schulleitung.
  1. Die Nutzungsordnung für das Schülerlabor und die naturwissenschaftliche Sammlung wird von den Fachvorsitzenden der Fächer Biologie, Physik und Chemie gemeinsam verantwortet.

 

Müll

 

  1. Der Müll wird nach Restmüll, Altpapier und recycelbaren Kunststoffen getrennt. Altpapier und Kunststoffe sind von den Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche in die entsprechenden Container zu entsorgen. Das Jahrgangs-Clusterteam trägt dafür Sorge, dass dies entsprechend geschieht.
  1. In den Seminarräumen der Sek. II trägt der Ordnungsdienst der EF für die regelmäßige Leerung des Altpapier- und Wertstoffbehälters Sorge.