Talentschule

Sprachbildung und Talentschule - der pädagogische Tag des Kollegiums am 05.11.2019

Was bedeutet der Schulversuch Talentschule für das WDG und wie gehen wir mit unseren Ressourcen um? Was braucht es für eine durchgängige Sprachbildung als Talentschule und wie passt das zu den neuen G9-Kernlehrplänen?
Mit diesen und anderen Fragen hat sich das Kollegium des WDG am pädagogischen Tag am 5. November 2019 intensiv auseinandergesetzt.
Im Zentrum des Tages stand ein Referentenvortrag von Sven Oleschko (s. Bild) zu Leitgedanken und Grundprinzipien sprachlicher Bildung in allen Fächern, der als Orientierungsrahmen für die schulische Weiterarbeit am WDG genutzt werden kann.
Oleschko betonte insbesondere, dass Sprachbildung unmittelbar mit eigenen Einstellungen und Haltungen in Lernsituationen zusammenhängt und fachliches und sprachliches Lernen stets Hand in Hand gehen. Außerdem präsentierte er erste Anregungen und Umsetzungsideen für sprachsensiblen Unterricht.
Ein besonderes Dankeschön für seinen ansprechenden Beitrag geht natürlich an Sven Oleschko. Außerdem gilt der Dank allen mitwirkenden Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam einen erkenntnisreichen und angenehmen pädagogischen Tag am WDG ermöglicht haben.

Ab dem Schuljahr 2019/20 nimmt das WDG am Schulversuch Talentschule teil!

Zu unserer großen Freude und Überraschung haben wir im Januar 2019 erfahren, dass wir zu den ersten 35 ausgewählten Talentschulen in NRW gehören. 

"Der Vorsitzende der Jury Prof. Dr. Ewald Terhart lobte die gute Zusammenarbeit der Expertinnen und Experten bei der Auswahl der Talentschulen: „Der Auswahlprozess für die Talentschulen war gekennzeichnet durch die engagierte Arbeit einer fachlich versierten Jury. Die Bewerbungen haben uns gezeigt, dass viele Schulen die Teilnahme am Schulversuch als Chance begreifen. Die ausgewählten Schulen aus allen Landesteilen können im Laufe der Zeit ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zugänglich machen für weitere Schulen, die aufgrund ihres sozialräumlichen Standorts vor ähnlichen Herausforderungen stehen. Aus wissenschaftlicher Sicht birgt der Schulversuch Talentschulen die einzigartige Möglichkeit zu beobachten, wie sich gezielte Unterstützung sowohl  in sichtbaren Verbesserungen der Schule als auch in Erfolgen der Schülerinnen und Schüler niederschlägt.“"

(Auszug aus der Pressemitteilung des Schulministeriums NRW vom 09.08.2019)

 

Laut den Informationen des Schulministeriums NRW (09.08.2019) werden mit dem Schulversuch Talentschule folgende Ziele verfolgt:

  • Ziel der Landesregierung ist, soziale Nachteile im Bildungsbereich zu überwinden.
  • Die soziale Herkunft darf nicht über den Bildungserfolg entscheiden. Allen Kindern und Jugendlichen müssen Aufstiegschancen ermöglicht werden.
  • Die NRW-Koalition setzt mit den Talentschulen ein wichtiges Zeichen für mehr Chancengerechtigkeit.
  • Der Schulversuch soll zeigen, ob die Leistungen und Erfolge von Schülerinnen und Schülern an Schulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen durch besondere unterrichtliche Konzepte, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können.
  • Im Zusammenspiel mit allen Beteiligten sollen die Talentschulen vor Ort einen positiven Beitrag zur Quartiersentwicklung leisten.

Schulkonzept

  • Die Talentschulen sollen zur besseren Förderung ihrer Schülerinnen und Schüler besondere pädagogische Konzepte umsetzen.
  • Im Mittelpunkt des Konzepts der Talentschulen steht der Aufbau einer zusätzlichen „Fördersäule“: An den allgemeinbildenden Schulen wird die sprachliche Förderung im Rahmen eines ausgeweiteten Fachunterrichts vertieft.
  • Die Fördersäulen beinhalten mehr praktisches Arbeiten und mehr Lernmöglichkeiten im Rahmen eines MINT-Profils oder eines Profils im Bereich Kulturelle Bildung, mehr verbindliche individuelle Beratungselemente sowie Elemente der Berufsorientierung.
  • Die Talentschulen sollen sich in ihren Schulstrukturen weiterentwickeln, zum Beispiel durch die Nutzung eines zielgerichteten Datenmonitorings, Team- und Personalentwicklung, die Stärkung der Partizipation von Eltern und Schülerschaft sowie durch die Förderung von Prävention und die Stärkung eines positiven Schulklimas.
  • Die Talentschulen sollen ihre Vernetzungsaktivitäten stärken und insbesondere auch relevante lokale Ressourcen nutzen: Für die Vernetzung im Quartier kooperieren sie eng mit dem Schulträger, den Grundschulen sowie den weiterführenden Bildungseinrichtungen. Außerdem vernetzen sie sich zielführend mit Schul- und Bildungspartnern vor Ort (z.B. Jugendhilfe, Verbände, Migrantenselbstorganisationen, Hochschulen und Talentscouting, Wirtschaft, Stiftungen).
  • Antragsteller für die Teilnahme am Schulversuch Talentschulen ist der jeweilige Schulträger in Zusammenarbeit mit der Schule.

Ausstattung und Unterstützung

  • Die Landesregierung wird im Schulversuch bis zu 60 Schulen mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten.
  • Geplant ist, dass 45 allgemeinbildende Schulen mit Sekundarstufe I sowie 15 berufsbildende Schulen am Schulversuch Talentschulen teilnehmen.
  • Die teilnehmenden allgemeinbildenden Schulen erhalten einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent auf den Grundstellenbedarf als zusätzliche Ressource.
  • Berufskollegs erhalten mindestens vier zusätzliche Stellen für die Umsetzung des Schulversuchs in den beteiligten Bildungsgängen.
  • Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stellt das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit (315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen, 100 Stellen an berufsbildenden Schulen): Diese unbefristeten Stellen dienen u.a. zum Ausbau des Fachunterrichts, zur Entlastung und Unterstützung der Schulleitung, zur Reduzierung von Unterrichtsausfall, zur Erweiterung des außerunterrichtlichen Angebots sowie zur intensivierten Beratung von Schülerinnen und Schülern.    Unabhängig von der Schulgröße soll außerdem an jeder Talentschule mindestens eine Stelle für Schulsozialarbeit eingerichtet werden.
  • Zudem steht den Talentschulen ein zusätzliches Fortbildungsbudget in Höhe von 2.500 Euro jährlich zur Verfügung. Dafür stehen im Haushalt 150.000 Euro bereit.
  • Neben den für den Ausbau des Fachunterrichts notwendigen zusätzlichen Lehrkräften können auch andere Berufsgruppen in multiprofessionellen Teams eingestellt werden.
  • Die Landesregierung erwartet bei den Investitionen einen Multiplikatoreffekt: Schulträger sollen über die Nutzung der Mittel aus dem NRW-Programm „Gute Schule 2020“, dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpakt, der Schulpauschale/Bildungspauschale und ggf. weiterer schulbezogener Infrastrukturförderprogramme eine sehr gute bauliche und digitale Ausstattung der Talentschulen ermöglichen. Ergänzend können im Rahmen bestehender rechtlicher Möglichkeiten zum Beispiel Stiftungen, Unternehmen (Sponsoring) und zivilgesellschaftliche Akteure einen Beitrag zur bestmöglichen Ausstattung und Unterstützung der Schulen leisten. 

[Ende zitierter Text]

Der Jahrgang 5 des Schuljahres 2019/20 wird der erste Talentschuljahrgang am WDG. Innerhalb des Schulversuches "Talentschule NRW" werden wir im Rahmen des gymnasialen Ganztages das Lernzeitenkonzept weiter entwickeln, das Unterrichtsfach "Soziales Lernen" ausbauen und eun neues Fach "HuLa" ("Humanitas Linguarum") einführen. HuLa soll einen besonderen Beitrag zur Wertschätzung unterschiedlicher Herkunftssprachen und zur Sprachsystematisierung leisten. Weiterhin werden wir unseren naturwissenschaftlichen Schwerpunkt weiter ausbauen.

Außerdem wird ein/e Sozialpädagog/e/in unser Beratungsteam erweitern und verstärken.

Der Schulversuch ist zunächst auf sechs Jahre angelegt.

Wir berichten hier demnächst über die weitere Schulentwicklung im Rahmen des Schulversuchs Talentschule. 

 

Talentschule - das WDG in der Presse

Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium wird Talentschule - Artikel der Wuppertaler Rundschau

Schule in Wuppertal wird NRW Talentschule - Artikel der Westdeutschen Zeitung

Talentschule Wuppertal - was die Schulleiterinnen zur Diskussion sagen